Behelfszahlungsmittel für
die Deutsche Wehrmacht, wurden während des 2. Weltkriegs mit
Wirkung vom 14.8.1942 eingeführt. Mit diesem Geld sollten Wehrmachtsangehörige
bzw. diesen
gleichgestellten Personen in solchen Ländern bezahlt werden, in denen
Beschränkungen über die
Landeswährung bestanden. Das Geld konnte nur innerhalb der Truppe verwendet
werden
und zwar:
1. zur Bezahlung von sogenannter Marketenderware und in Soldatenheimen,
2. zu Einzahlungen bei der Truppe zur Überweisung in die Heimat,
3. zu Einzahlungen für zugelassene Sparverfahren.
Es war verboten fürZahlungen an Landeseinwohner. Um zu verhindern, daß
die Scheine auch
außerhalb der Wehrmacht gebraucht wurden, erfolgte die Auszahlung in
Scheinen mit 1/10 des
Nennwertes des auszuzahlenden Betrages, so daß ein 1 -Pfg-Schein in
Wirklichkeit einen Wert
von 10 Pfg hatte. Die Versorgung der Truppe mit diesen Scheinen und die Abrechnung
liefen
über die Reichskreditkassen. Die Scheine wurden in den Nennwerten 1,
5,10,50 Rpfg, 1 und
2 RM ausgegeben.
Im besetzten Gebiet Frankreichs und später in Rumänien und Bulgarien
kam es bereits früher,
vermutlich von Mitte 1940 ab, zur Ausgabe eines 1-Rpfg-Scheines in einer gänzlich
anderen
Ausführung als der spätere Schein. Die Behelfszahlungsmittel wurden
Ende 1944 aus dem
Verkehr gezogen und durch Verrechnungsscheine
für die Deutsche Wehrmacht ersetzt.
Nummer
nach Rosenberg Katalog 14.Auflage |
Nominal | Typ | Datum | Bild |
501a | 1 Reichspfennig | Behelfszahlungsmittel | o.D. | |
502 | 5 Reichspfennig | Behelfszahlungsmittel | o.D. | |
503 | 10 Reichspfennig | Behelfszahlungsmittel | o.D. | |
504 | 50 Reichspfennig | Behelfszahlungsmittel | o.D. | |
505 | 1 Reichsmark | Behelfszahlungsmittel | o.D. |