Behelfszahlungsmittel für die Deutsche Wehrmacht, wurden während des 2. Weltkriegs mit
Wirkung vom 14.8.1942 eingeführt. Mit diesem Geld sollten Wehrmachtsangehörige bzw. diesen
gleichgestellten Personen in solchen Ländern bezahlt werden, in denen Beschränkungen über die
Landeswährung bestanden. Das Geld konnte nur innerhalb der Truppe verwendet werden
und zwar:
1. zur Bezahlung von sogenannter Marketenderware und in Soldatenheimen,
2. zu Einzahlungen bei der Truppe zur Überweisung in die Heimat,
3. zu Einzahlungen für zugelassene Sparverfahren.
Es war verboten fürZahlungen an Landeseinwohner. Um zu verhindern, daß die Scheine auch
außerhalb der Wehrmacht gebraucht wurden, erfolgte die Auszahlung in Scheinen mit 1/10 des
Nennwertes des auszuzahlenden Betrages, so daß ein 1 -Pfg-Schein in Wirklichkeit einen Wert
von 10 Pfg hatte. Die Versorgung der Truppe mit diesen Scheinen und die Abrechnung liefen
über die Reichskreditkassen. Die Scheine wurden in den Nennwerten 1, 5,10,50 Rpfg, 1 und
2 RM ausgegeben.
Im besetzten Gebiet Frankreichs und später in Rumänien und Bulgarien kam es bereits früher,
vermutlich von Mitte 1940 ab, zur Ausgabe eines 1-Rpfg-Scheines in einer gänzlich anderen
Ausführung als der spätere Schein. Die Behelfszahlungsmittel wurden Ende 1944 aus dem
Verkehr gezogen und durch Verrechnungsscheine für die Deutsche Wehrmacht ersetzt.

 

Nummer nach Rosenberg Katalog 14.Auflage
Nominal Typ Datum Bild
501a 1 Reichspfennig Behelfszahlungsmittel o.D.  
502 5 Reichspfennig Behelfszahlungsmittel o.D.  
503 10 Reichspfennig Behelfszahlungsmittel o.D.  
504 50 Reichspfennig Behelfszahlungsmittel o.D.  
505 1 Reichsmark Behelfszahlungsmittel o.D.